Standortbelastungen – eine grosse, aber lösbare Aufgabe
Das Klybeck-Areal als «Wiege der Farben- und Pharmachemie» hat eine bewegte Geschichte. 150 Jahre Produktion und chemisch-pharmazeutische Forschung brachten Errungenschaften für unser heutiges Leben hervor. Und hinterliessen zugleich Spuren im Boden, Grundwasser und in Gebäuden.
Erfahren Sie hier, wie mit der Vergangenheit umgegangen wird und welche Schritte nötig sind, damit die Transformation von einem Industrieareal zu einem lebendigen und durchmischten Stadtteil gelingt.
Rahmenbedingungen
Aufgrund seiner Vergangenheit ist ein Grossteil des ehemaligen Chemieareal im kantonalen Kataster der belasteten Standorte als belastet und überwachungsbedürftig eingetragen. Die gesetzlichen Bestimmungen, darunter das Bundesumweltschutzgesetz sowie die Altlasten-Verordnung, geben klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Belastungen vor.
Solange der versiegelte Untergrund unberührt bleibt, besteht keine Gefahr; bei konkreten Bauvorhaben sind jedoch Gefährdungsabschätzungen, Sicherheitsmassnahmen, eine fachgerechte Entsorgung und eine enge behördliche Begleitung vorgeschrieben. Jedes Bauprojekt auf belastetem Untergrund wird durch die Behörden begutachtet und begleitet.
So wird sichergestellt, dass in Zusammenarbeit aller Akteur*innen – den Eigentümerinnen und den Behörden sowie beteiligter Firmen – die nachhaltige Transformation des Klybeck-Areals zu einem neuen und lebenswerten Stadtteil gelingt.
Aktueller Stand
Die systematische Untersuchung des Areals dient dazu, mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf Massnahmen einzuleiten. Die Untersuchungen tragen ausserdem dazu bei, den Kenntnisstand über die Belastungssituation kontinuierlich zu überprüfen und zu vertiefen. Auch die Liste der Stoffe, nach denen geprüft wird, wird laufend kontrolliert und bei Bedarf aktualisiert.
Dank zahlreichen Untersuchungen haben die Planungspartner ein detailliertes Bild der Belastungssituation – sowohl im Untergrund als auch in den Gebäuden. Die Belastung unterscheidet sich je nach Standort, geologischer Schicht und früherer Nutzung.
Aktuell besteht eine sanierungspflichtige Altlast. Dabei handelt es sich um einen Chlorbenzolschaden im Areal 3 von Swiss Life. Die Sanierung wird derzeit von der Voreigentümerin BASF vorbereitet.
Einige Liegenschaften werden nach bereits erfolgten Umbau- und Sanierungsarbeiten schon heute neu genutzt. Andere sind durch die industrielle Vergangenheit noch immer stark belastet. In diesen Fällen werden die Schadstoffe im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben bereinigt und entsorgt. So können die Liegenschaften anschliessend neu genutzt werden.
Ein Teil der Gebäude ist allerdings so stark belastet, dass sie gemäss städtebaulichem Leitbild mit Neubauten ersetzt werden. Die notwendigen Rückbauten werden unter strengen Schutzvorkehrungen vorgenommen.
Seit März machen die Eigentümerinnen Rhystadt und Swiss Life Untersuchungsergebnisse und Dokumentationen zu den Standortbelastungen öffentlich in einem dafür eingerichteten Datenraum zugänglich. Die Dokumente umfassen Dokumentationen, die den beiden Grundeigentümerinnen beim Kauf der Arealteile zur Verfügung standen, sowie zusätzliche Berichte zu abgeschlossenen Verfahren oder wichtigen Verfahrensschritten, welche Rhystadt und Swiss Life im Zuge des Entwicklungsprojekts in Auftrag gegeben haben. Dies ist etwa bei geplanten Rückbau- und Bauprojekten oder im Zusammenhang mit der Nutzung von bestehenden Gebäuden der Fall.
Ein regelmässiger Austausch zur Standortbelastung mit verschiedenen Anspruchsgruppen, etwa Quartiervereinen, Amtsstellen, NGOs und Fachexpert*innen, soll ebenso zur Transparenz und zum sachlichen Dialog beitragen. Dafür haben Rhystadt und Swiss Life die Informations- und Austauschplattform Standortbelastungen Klybeck-Areal (IAPSKA) geschaffen.
Rhystadt: Standortbelastungen Campus Klybeck: Standortbelastungen
Rhystadt und Swiss Life
Rhystadt und Swiss Life haben 2019 die ehemaligen Areale von Novartis und BASF erworben. Gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt transformieren sie das Klybeck-Areal in einen grünen, durchmischten und klimafreundlichen Stadtteil. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation ist der fachgerechte Umgang mit Belastungen von Gebäuden und Untergrund.
Bei Altlasten im Untergrund sind die Eigentümerinnen realleistungspflichtig. Mit dem Kauf haben sie sich also verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zur Schadstoffuntersuchung und – entsorgung umzusetzen. Ist die Kostentragungspflicht einmal nicht abschliessend geklärt, prüft die Fachstelle Altlasten des Amts für Umwelt und Energie (AUE) auf Antrag den Fall und erlässt eine Verfügung über die Kostenverteilung.
Alle nach der Altlasten-Verordnung vorgesehenen Massnahmen – etwa Untersuchungen, Überwachungen oder Sanierungen – müssen dem AUE als zuständige Vollzugsbehörde angezeigt und die Ergebnisse eingereicht werden. Die Behörde prüft daraufhin, ob die Durchführung im Einklang mit dem bestehenden Gesetz steht oder ob etwas angepasst werden muss.
Bei Bauvorhaben, die in den belasteten Untergrund eingreifen, oder bei der Beseitigung von Gebäudeschadstoffen sind die Eigentümerinnen verpflichtet, die Belastungen zuvor genau zu untersuchen und Gutachten zu deren Umgang mit den belasteten Materialien sowie deren Entsorgung zu erstellen.
Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt
Das AUE ist die kantonale Aufsichtsbehörde für Umwelt- und Energiefragen. Zu seinen Kernaufgaben gehören Gewässerschutz, Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Altlastensanierung, Bodenschutz, Energieeffizienz und Lärmschutz.
Für jedes Bauprojekt legt das AUE verbindliche Vorgaben fest, insbesondere bei Altlasten und Standortbelastungen. Auf stärker belasteten Flächen verlangt es eine baubedingte Gefährdungsabschätzung, welche die Einhaltung der Umweltgesetzgebung und der Altlasten-Verordnung nachweist. Zudem sind ein Aushub-, Triage- und Entsorgungskonzept sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erforderlich.
Sind vorhandene Untersuchungen nicht ausreichend, müssen vor dem Bau zusätzliche Abklärungen erfolgen. Erst nach Prüfung gemäss den gesetzlichen Vorgaben, erteilt das AUE die Genehmigung zur Durchführung eines Bauprojekts. Sämtliche Bauvorhaben werden durch die Aufsichtsbehörden eng begleitet.
Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD)
Das BVD ist für die Prüfung von Baugesuchen zuständig. Es koordiniert ausserdem alle Stellungnahmen und Auflagen der im Baugesuch involvierten Fachstellen. Bauvorhaben mit Verdacht auf Belastungen benötigen, falls nicht genügend Informationen vorliegen, zusätzliche Voruntersuchungen sowie Konzepte zum Umgang mit Belastungen.
Lufthygieneamt beider Basel
Das Lufthygieneamt beider Basel als gemeinsame Dienststelle der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt überwacht den Stand und die Entwicklung der Luftbelastung – und ist damit etwa für die Überwachung möglicher austretender Luftschadstoffe während Abriss- und Baumassnahmen verantwortlich.
Warum gilt das Klybeck-Areal als belasteter Standort?
Über 150 Jahre lang war das Klybeck-Areal ein Industriestandort, zuerst für die Farbstofffabrikation und später als bedeutendes Produktions- und Forschungsareal für die chemisch-pharmazeutische Industrie. In dieser Zeit kamen Stoffe zum Einsatz, die heute als umwelt- oder gesundheitsgefährdend gelten.
Wie ist der aktuelle Stand auf dem Areal?
Das Klybeck-Areal wird kontinuierlich überwacht: Das ehemalige Industrieareal ist im kantonalen Kataster der belasteten Standorte als belastet und überwachungsbedürftig eingetragen. Diese Überwachung geschieht in enger Absprache mit dem zuständigen kantonalen Amt und entspricht den geltenden Vorgaben. Dieses Messdispositiv umfasst eine umfangreiche regelmässige Grundwasserüberwachung und wird laufend mit weiteren Untersuchungen und Analysen ergänzt.
Gibt es Standortbelastungen und Altlasten auf dem Klybeck-Areal?
Das Areal ist als belastet und überwachungsbedürftig klassifiziert. Diese Klassifizierung verpflichtet die Eigentümerinnen zu regelmässigen Untersuchungen. Aktuell gibt es auf dem Areal eine sanierungsbedürftige Altlast, einen Chlorbenzol-Schaden im Areal 3. Derzeit läuft die Vorbereitung der Sanierung dieser Altlast.
Wie lange dauert eine Altlastsanierung?
Das hängt stark von der Art und dem Ausmass der Belastung ab. Im Normalfall erstreckt sich eine Sanierung von der Vorbereitung, über die Umsetzung bis zur Kontrolle der Sanierungsziele über mehrere Jahre. Die Arbeiten dauern so lange, weil tausende Tonnen Material und Grundwasser unter strengen Sicherheitsvorkehrungen voruntersucht, analysiert, gegebenenfalls ausgehoben/abgepumpt, behandelt und entsorgt werden müssen.
Wie laufen die Untersuchungen ab?
Die Schadstoffbelastung im ehemaligen Industrieareal Klybeck ist gut dokumentiert, und der Umgang mit belasteten Materialien und Böden ist umfassend und detailliert geregelt. Das Industrieareal wird in enger Abstimmung mit den kantonalen Behörden überwacht, wobei das Messdispositiv laufend mit weiteren Untersuchungen ergänzt wird. So werden in den bestehenden Zwischennutzungen beispielsweise umfassende Raumluftmessungen durchgeführt, um jederzeit eine sichere Nutzung gewährleisten zu können. Auch das Grundwasser auf dem Areal wird stets überwacht. Im Rahmen der Entwicklungs- und Planungsarbeiten werden zudem bei Bestandesliegenschaften Untersuchungen und Probesanierungen durchgeführt. Sobald ein konkretes Bauvorhaben besteht, werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Diese sind sehr umfangreich, falls immer möglich auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmt und befassen sich auch damit, welche Stoffe während der Bauphase freigesetzt werden könnten.
Wer trägt die Kosten für die Sanierung?
Grundsätzlich tragen die Eigentümerinnen Rhystadt und Swiss Life die Kosten für die Sanierung von belasteten Standorten.
Wie lässt sich garantieren, dass künftige Nutzer:innen des Areals keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind?
Die Eigentümerinnen dürfen nur dort bauen, wo erwiesenermassen keine Gefährdung mehr besteht. Dafür sind klare gesetzliche Grenzwerte festgelegt. Erst wenn die Vorgaben erfüllt sind, gibt das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt das Areal zur Nutzung frei.
Welche unabhängigen Stellen kontrollieren die Sanierungsarbeiten?
Die zentrale Aufsichtsbehörde für Sanierungsarbeiten ist das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AUE). Es prüft die Gutachten, bewertet die Risiken und legt, wenn nötig, verbindliche Massnahmen fest. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird kontinuierlich kontrolliert. Dabei kann das AUE auch externe Fachbüros beiziehen, um die Einhaltung der Vorgaben unabhängig zu überprüfen.
Welche Sicherheit hat die Basler Bevölkerung, dass der Untergrund wirklich saniert wird?
Die Planungspartner sind sich der Verantwortung im Umgang mit den Standortbelastungen bewusst und orientieren sich bei der Sanierung an den strengen gesetzlichen Vorgaben für Standortbelastungen des Bundes und der entsprechenden Behörden. Im Rahmen der Transformation soll das Klybeck-Areal zu einem grünen, durchmischten und klimafreundlichen Stadtteil werden, wo heutige und künftige Generationen sicher und gesund leben können.
Überall wo es nötig und möglich ist, wird eine Sanierung in Betracht gezogen. Nach Altlasten-Verordnung ist jedoch eine Sanierung nicht immer ein Aushub und nach Erfahrung auch nicht unbedingt immer die beste Option. Trotzdem ist geplant, wo immer möglich Standortbelastungen zu beseitigen. «Scheinsanierungen» stehen nicht zur Debatte und werden durch das Gesetz und die Aufsicht durch das AUE auch nicht geduldet.
Warum werden belastete Gebäude nicht konsequent abgerissen?
Ob ein Abriss für ein belastetes Gebäude auf dem Areal am sinnvollsten ist oder ob anderweitig damit umgegangen werden soll, ist Teil eines umfassenden Planungsprozesses, den die Grundeigentümerinnen gemeinsam mit den Behörden durchführen. Es geht darum, neben den Schadstoffen auch die bauliche Qualität und Nachhaltigkeitsüberlegungen miteinzubeziehen. Beim Umgang mit schadstoffbelasteten Gebäuden muss immer auch die heutige und künftige Nutzung berücksichtigt werden. Belastete Standorte dürfen nur dann bebaut oder verändert werden, wenn sie dadurch nicht sanierungsbedürftig werden oder wenn gleichzeitig mit dem Bau eine Sanierung erfolgt. Wenn eine Sanierung, ein Rückbau oder ein Neubau geplant werden, muss bei den Vorbereitungsarbeiten festgestellt werden, ob und in welcher Form es sich um belastete Materialien handelt. Auf dieser Basis werden dann die entsprechenden Sanierungs- und Schutzkonzepte erarbeitet und den zuständigen Amtsstellen vorgelegt. Zudem werden dann bei Sanierungen wie auch Rückbauten von den belasteten Materialien weitere Proben entnommen und die Sanierungsschritte im Detail geplant und umgesetzt.
Wie wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über die Belastungssituation informiert ist?
Die Eigentümerinnen Rhystadt und Swiss Life haben im März 2025 umfassende Informationen zur Belastungssituation veröffentlicht. Rund 200 Berichte sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Ausserdem werden weitere Veranstaltungen zum Thema Standortbelastungen stattfinden, bei denen der Dialog mit den Interessengruppen im Zentrum steht.
Was passiert, wenn bei den Bauarbeiten weitere Schadstoffe entdeckt werden?
Bevor gebaut werden darf, müssen die Eigentümerinnen detaillierte Abklärungen zum Baugrund und möglichen Belastungen vornehmen und ein Sanierungskonzept vorlegen. Falls während der Bauarbeiten dennoch zusätzliche Schadstoffe entdeckt werden, greift ein klar geregelter Prozess: Die Arbeiten werden in dem betroffenen Bereich gestoppt, das Amt für Umwelt und Energie wird sofort informiert. Erst nach einer Risikobewertung und Festlegung der Sanierungsmassnahmen dürfen die Bauarbeiten weitergeführt werden. So wird sichergestellt, dass Mensch und Umwelt jederzeit geschützt bleiben.
Gibt es ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung, solange die Sanierungen nicht abgeschlossen sind?
Das Areal ist gut untersucht. Die Überwachungsprogramme dienen dazu, mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und bei Bedarf Massnahmen einzuleiten. Nach aktuellem Wissensstand besteht kein Risiko für Mensch und Umwelt. Alle zugänglichen Arealteile oder Gebäude können ohne Gefahr betreten werden.
Altlasten
Als Altlasten werden Belastungen im Untergrund bezeichnet, welche aufgrund ihrer schädlichen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt als sanierungsbedürftig eingestuft werden. Standortbelastungen im Untergrund liegen häufig vor, aber nur ein kleiner Teil ist rechtlich gesehen auch eine Altlast, die saniert werden muss, um die Gefährdung auszuschliessen oder zu beenden. Normalerweise spricht man auch nur bei echten Altlasten von Sanierung. Das einfache Entfernen von Belastungen wird Dekontamination oder einfach Entsorgung genannt.
Altlasten-Verordnung
Die Altlasten-Verordnung (AltlV) ist eine Verordnung des Bundes, die den Umgang mit belasteten Standorten regelt. Sie soll sicherstellen, dass belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Im Kanton Basel-Stadt ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE) die zuständige Vollzugsbehörde.
Belastete Standorte
Belastete Standorte sind Orte mit Schadstoffen im Untergrund, die von Abfällen stammen und von denen nicht unmittelbar eine Gefahr ausgeht. Belastete Standorte weisen meistens eine beschränkte Ausdehnung auf. Sie umfassen Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Unfallstandorte.
Gebäudeschadstoffe
Das sind Schadstoffe in Bauwerken, Gebäudeteilen oder Bauelementen, die schädliche Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben können. Dabei unterscheidet man baubedingte Schadstoffe (wie z. B. Asbest) und nutzungsbedingte Schadstoffe, die z. B. bei der chemischen Produktion in die Bausubstanz eingedrungen sind. Der Umgang mit Gebäudeschadstoffen unterliegt in der Schweiz ebenfalls speziellen Vorschriften und Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt. Die Altlasten-Verordnung befasst sich aber nur mit Schadstoffen im Untergrund / in der Umwelt und enthält keine Regelungen für die Untersuchung, den Umgang und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen.
Kataster der belasteten Standorte
Der kantonale Kataster der belasteten Standorte ist eine Informationsquelle für Schadstoffbelastungen des Untergrunds, die aufgrund früherer Nutzung entstanden sind. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Standort belastet ist und ob er weiter untersucht, überwacht und oder saniert werden muss. Die Altlasten-Verordnung des Bundes verpflichtet jeden Kanton zur Erstellung eines solchen Katasters.
Standortbelastungen
Unter Standortbelastungen versteht man Schadstoffe, die sich an einem bestimmten Ort im Untergrund und/oder Grundwasser befinden und Mensch und Umwelt schaden können. Sie werden beispielsweise durch industrielle Produktion, Abfallentsorgung oder unsachgemässe Nutzung von Chemikalien verursacht.