In der Planungsvereinbarung sind neben den Entwicklungszielen und den Grundlagen der Zusammenarbeit auch die verschiedenen Projektphasen festgehalten. Die Planung betrifft bebautes Industriegebiet, das nicht auf einen Schlag von Grund auf neugestaltet wird, sondern sich über einen längeren Zeitraum hinweg Schritt für Schritt verändern wird. Der Planungsprozess wurde in sechs Stufen konzipiert und aufgrund der Erkenntnisse der ersten Projektphase weiterentwickelt. Je nach Projektfortschritt können die Phasen angepasst oder Arbeitsschritte zusammengelegt werden.
Phase 1 | Planungsverfahren 1 |
Phase 2 | Planungsverfahren 2 |
Phase 3 | Planungsrechtliche Massnahmen 1 Einarbeitung in den Stadtteilrichtplans Kleinhüningen-Klybeck; Grundlagenerarbeitung für die Nutzungsplanung inklusive Zonenänderung und Bebauungsplan |
Phase 4 | Planungsverfahren 3 |
Phase 5 | Planungsrechtliche Massnahmen 2 |
Phase 6 | Beginn Umsetzung |
2016 unterzeichneten der Kanton Basel-Stadt, die Novartis Pharma AG sowie die BASF die Planungsvereinbarung für die Entwicklung. In einem ersten Schritt erarbeiteten die Eigentümerinnen und der Kanton eine städtebauliche Testplanung, um das Potenzial des Gesamtareals auszuloten. Der daraus entstandene Synthesebericht rekapituliert die erste Projektphase, präsentiert und kommentiert die Ergebnisse der Testplanung sowie der Beteiligung und stellt die daraus resultierenden Erkenntnisse für die weitere Entwicklung vor.
Im Mai 2019 gab Novartis den Verkauf ihrer Arealteile an die Rhystadt AG bekannt; der Verkauf der BASF-Arealteile an die Swiss Life erfolgte im Juli 2019. Sowohl die Rhystadt AG als auch die Swiss Life sind bei Kauf der Grundstücke der Novartis AG bzw. der BASF in die Planungsvereinbarung eingetreten.
Die im Sommer 2020 vorgestellte Vision klybeckplus verdeutlicht die gemeinsamen Vorstellungen und Ziele der Planungspartner und dient als übergeordnete Navigations- und Entscheidungshilfe für die Phase 2, in der das «Städtebauliche Leitbild klybeckplus» entwickelt wurde. Das Städtebauliche Leitbild ist der Orientierungsrahmen für die planungsrechtlichen Grundlagen, die in den nächsten Jahren erarbeitet werden. Es beschreibt die Eckpunkte der Entwicklung in Themen wie Frei- und Grünräume, Wohnen und Arbeiten, Mobilität, Städtebau sowie Nachhaltigkeit und Umwelt, und zeigt auf, wie ein lebenswerter Stadtteil für die Baslerinnen und Basler entstehen kann.
Aktuell befindet sich die Entwicklung in der Phase 3, welche folgende Massnahmen umfasst:
Der Städtebauliche Vertrag beinhaltet rechtliche Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den Eigentümerinnen – sprich Rhystadt und Swiss Life und regelt konkrete Verpflichtungen. Der Städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit zwischen Stadt und den Eigentümerinnen – sprich Rhystadt und Swiss Life und regelt konkrete Verpflichtungen. Der Städtebauliche Vertrag ist in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen.
Das Richtprojekt ist eine Vertiefung und Machbarkeitsprüfung des Städtebaulichen Leitbilds und umfasst Nutzungsstudien sowie die Erkenntnisse aus dem Quartierentwicklungskonzept. Es wird 2025 abgeschlossen.
Der Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen koordiniert und bestimmt raumwirksame Massnahmen und Projekte, um die übergreifenden Entwicklungen im Basler Norden zu steuern. Die Festlegung durch den Regierungsrat ist für Ende 2026 vorgesehen.